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Völkermord

Laut UN Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, ist es „Völkermord“ wenn man:

„in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, vorsätzlich

  1. Mitglieder der Gruppe tötet,
  2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt,
  3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
  4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
  5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt“.

Um als „Völkermord“ zu gelten muss lediglich EINER der Punkte erfüllt werden und natürlich nicht alle gleichzeitig.

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