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Völkermord
Laut UN Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, ist es „Völkermord“ wenn man:
„in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, vorsätzlich
- Mitglieder der Gruppe tötet,
- Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt,
- die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
- Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
- Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt“.
Um als „Völkermord“ zu gelten muss lediglich EINER der Punkte erfüllt werden und natürlich nicht alle gleichzeitig.
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