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Völkermord

Der Grund warum der Begriff hier als doppeldeutig gelistet ist, ist weil viele Deutsche die Definition von Völkermord nicht wirklich kennen und deshalb vom Begriff an sich ableiten und denken „Völkermord“ wäre eben die „Ermordung eines Volkes“. In Wirklichkeit wäre diese Definition aber zu eng.

Laut UN Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, ist es „Völkermord“ wenn man:

„in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, vorsätzlich

  1. Mitglieder der Gruppe tötet,
  2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt,
  3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
  4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
  5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt“.

Um als „Völkermord“ zu gelten muss lediglich jeweils EINER der Punkte erfüllt werden und natürlich nicht alle gleichzeitig. Völkermord beschränkt sich daher nicht auf direkten Mord, sondern das ist nur eine Tat unter 6 möglichen und es beschränkt sich auch nicht auf eine „rassische“ Gruppe, sondern das ist nur eine Gruppe unter 4 möglichen.

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