Die Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung Vorschrift 3 (DGUV V3) befasst sich mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen und Geräte im gewerblichen Rahmen, welche für Vermieter und Unternehmen Pflicht sind. Darunter fallen Prüffristen, die Dokumentation, sowie die Gefährdungsbeurteilung. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten, Betriebsmittel und Anlagen. Diese Vorschrift hat den Zweck, die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten und somit Unfällen vorzubeugen. In Folge der Fusion von öffentlichen Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften wurde die BGV A3 umbenannt und heißt seit dem 01. Mai 2014 „DGUV V3“.
Warum sich die Prüfung lohnt
Bei einer gesetzeskonformer Prüfung aller elektrischen Mittel wird nicht nur die rechtlich korrekte Ausstattung eines Unternehmens erhalten und somit die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes nachgewiesen. Durch die korrekte Wartung genannter Mittel minimiert sich außerdem das Risiko eines Unfalls bei deren Benutzung und erhöht somit die Arbeitssicherheit. Entsteht trotz der sachgemäßen und fristgerechten Prüfung ein Schaden, kann der Unternehmer, bzw. Vermieter, nicht belangt werden und steht somit auf der sicheren Seite. Der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Versicherung und den Gewerbeaufsichtsämtern wird durch eine ordentliche Dokumentation der Prüfungsarbeiten nachgekommen. Um dem Versäumen der Prüffristen entgegenzuwirken, können diese anhand der angebrachten Prüfplaketten einfach abgelesen werden.
Fristen
Elektrische Geräte, Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel müssen alle 6 bis 24 Monate überprüft werden. Welche Einrichtungen in welchen Abständen eine Prüfung dieser Mittel vornehmen lassen muss, um den Fristen nach DGUV V3 und sämtlicher relevanter DIN Normen gerecht zu werden, ist klar geregelt. Hier einige Beispiele:
6 Monate
- Küchen für Gemeinschaftsverpflegung - Kaffeemaschinen, Aufschnittschneidemaschinen, Verlängerungskabel, Toaster, ect.
- Bäder - Verlängerungskabel, Zentrifugen, (Unter-)Wassersauger, ect.
- Schlachthöfe - elektrische Sägen / Messer, elektrische Betäubungsgeräte, ect.
12 Monate
- Unterrichtsräume in Bildungsstätten - elektr. Hauswirtschaftsgeräte, Verlängerungskabel, Lötkolben, Elektrolysegeräte, Tageslichtprojektoren, ect.
- Forschungsstätten (für beispielsweise Naturwissenschaften) - Leuchten, Verlängerungskabel, Heizgeräte, ect.
- Wäschereien - Verlängerungskabel, bewegliche und nicht bewegliche Bügelmaschinen, ect.
- Feuerwehren - Flutlichtscheinwerfer, elektr. Handgeräte, Pumpen, ect.
- Medizinische Einrichtungen - medizintechnische Instrumente, Pflegebetten, ect.
24 Monate
- Pflegeeinrichtungen - Leuchten, Föhne, elektr. Handgeräte, Verlängerungskabel, elektr. Rasierer, ect.
- Büros - Verlängerungskabel, Tageslichtprojektoren, Diktiergeräte, ect.
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, das Risiko bei Benutzung eines der in die DGUV V3 eingeschlossenen Mittels einzuschätzen. Die TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) gehen speziell hierauf ein. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, eine solche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder erstellen zu lassen. Bei einer solchen Beurteilung werden die von einem Arbeitsmittel ausgehenden Gefahren, sowie die Wechselwirkungen in Verbindung mit anderen Arbeitsmitteln ermittelt. Auf der Grundlage der daraus resultierenden Erkenntnisse, werden angemessene Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit der jeweiligen Ausstattung definiert. Außerdem werden bei dieser Maßnahme überwachungsbedürftige Gerätschaften herausgefunden.
Quellen:
Diskussion