Inhaltsverzeichnis
Ein Umzug bringt nicht nur neue Möglichkeiten und Herausforderungen mit sich, sondern auch finanzielle Belastungen. Umso besser, dass sich ein Teil dieser Kosten über die Steuererklärung zurückholen lässt. In diesem Ratgeber erklären wir, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen können und welche Tipps Sie dabei beachten sollten.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten
Berufsbedingte Umzüge
Umzugskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Dies betrifft Fälle wie den Wechsel des Arbeitsplatzes, die Verkürzung des Arbeitswegs, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Rückkehr aus dem Ausland aufgrund einer neuen beruflichen Position in Deutschland.
Privatumzüge und besondere Umstände
Während Privatumzüge grundsätzlich nicht absetzbar sind, gibt es Ausnahmen. Beispielsweise können die Kosten für Umzugsdienstleistungen bis zu einem Betrag von 20.000 € geltend gemacht werden, mit einer maximalen Steuerermäßigung von 4.000 €. In besonderen Fällen, wie einem Umzug aus medizinischen Gründen, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar?
Nachweisbare Umzugskosten
Es ist wichtig, dass Sie alle Umzugskosten belegen können. Dazu zählen unter anderem:
- Doppelte Mietzahlungen
- Mietkosten für die neue Wohnung
- Kosten für den Transport und Umzugsunternehmen
- Reparaturkosten für Transportschäden
- Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen
- Maklergebühren
Nicht absetzbare Kosten
Ausgaben für neue Möbel oder Einrichtungsgegenstände sind in der Regel nicht absetzbar, es sei denn, es besteht eine eindeutige berufliche Notwendigkeit.
Muss ich Umzugskosten nachweisen können?
Pauschale und Einzelnachweise
Grundsätzlich müssen Sie Umzugskosten nachweisen können, allerdings gibt es Ausnahmen wie die Umzugskostenpauschale, die ohne Einzelnachweise geltend gemacht werden kann. Diese Pauschale deckt kleinere Ausgaben wie Renovierungsarbeiten, Verpflegung für Umzugshelfer oder Montagekosten ab.
Erhöhte Pauschale bei mehrfachem Umzug
Personen, die innerhalb von fünf Jahren mehrfach aus beruflichen Gründen umziehen, können von einer erhöhten Umzugspauschale profitieren.
Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber
Sollte Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten übernehmen, können Sie diese nicht steuerlich geltend machen.
Fazit
Ein umsichtig geplanter Umzug kann Ihnen nicht nur organisatorische Vorteile, sondern auch steuerliche Erleichterungen bringen. Mit der richtigen Strategie und unter Berücksichtigung der genannten Tipps und Voraussetzungen können Sie einen Teil Ihrer Umzugskosten erfolgreich von der Steuer absetzen.
Quelle: Brandlmeier - Umzugstipps
Diskussion