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"Effekten"

Das Wort Effekten entspringt dem lateinischen Wort „effectus“ (Partizip des Verbs „efficere“), was übersetzt „das Hervorgebrachte“ bedeutet. Eigentlich wurde damit bewegliches Hab und Gut bezeichnet.

Bis heute wird der Begriff im Rechtswesen für persönliche Gegenstände und Wertsachen von in staatlicher Obhut befindlichen Personen benutzt.

Im Militär werden auf Uniformen aufgebrachte Dienstgrade (z. B. Schulterstücke) und Auszeichnungen als Effekten bezeichnet.

Das Bankwesen fasst unter „Effekten“ unterschiedliche Wertpapiere zusammen die an der Börse gehandelt werden.

In der Versicherungswirtschaft werden persönliche Effekten als mitversicherter Besitz des Fahrzeugführers oder anderer Insassen des Kraftfahrzeugs definiert.

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