recht
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| recht [2016/05/16 14:33] – angelegt manu | recht [2016/05/16 14:49] (aktuell) – manu | ||
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| Recht, Bezeichnung für eine verbindliche Werteordnung, | Recht, Bezeichnung für eine verbindliche Werteordnung, | ||
| - | Befassung mit dem Recht | + | |
| + | <note important> | ||
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| + | ====Befassung mit dem Recht==== | ||
| Mit dem Recht befassen sich auf wissenschaftlicher Ebene die Rechtswissenschaften (Lehre vom Recht in den verschiedenen Rechtsgebieten, | Mit dem Recht befassen sich auf wissenschaftlicher Ebene die Rechtswissenschaften (Lehre vom Recht in den verschiedenen Rechtsgebieten, | ||
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| Recht gesetzt wird von der Legislative (-> Gesetzgebung ((Deutschland))), | Recht gesetzt wird von der Legislative (-> Gesetzgebung ((Deutschland))), | ||
| - | Rechtstheoretische Unterscheidung nach der Materie | + | |
| + | ====Rechtstheoretische Unterscheidung nach der Materie==== | ||
| In der Rechtstheorie gibt es verschiedene Unterscheidungen, | In der Rechtstheorie gibt es verschiedene Unterscheidungen, | ||
| - | Kodifiziertes Recht – Gewohnheitsrecht – Richterrecht | + | |
| + | ===Kodifiziertes Recht=== | ||
| Kodifiziertes Recht (lat. codex, im röm. Recht für „Gesetzessammlung“ stehend) bezeichnet das in allgemeine Bestimmungen gegossene Recht, (Verfassung, | Kodifiziertes Recht (lat. codex, im röm. Recht für „Gesetzessammlung“ stehend) bezeichnet das in allgemeine Bestimmungen gegossene Recht, (Verfassung, | ||
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| + | ===Gewohnheitsrecht=== | ||
| Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das eine im kodifizierten Recht bestehende Lücke füllt und durch eine längere Übung und durch die Überzeugung in der Gesellschaft entsteht, diese Übung als Rechtsnorm anzuerkennen. Es ist verbindliches Recht und gilt als Rechtsquelle. Nicht zu verwechseln ist es mit einer sich gewohnheitsmäßig eingebürgerten Praxis wie z. B. die Zahlung eines Weihnachtsgeldes durch den Arbeitgeber oder das Gewähren des Rosenmontags als freien Tag bei Fortzahlung des Lohns, man spricht dann von Betrieblicher Übung. | Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das eine im kodifizierten Recht bestehende Lücke füllt und durch eine längere Übung und durch die Überzeugung in der Gesellschaft entsteht, diese Übung als Rechtsnorm anzuerkennen. Es ist verbindliches Recht und gilt als Rechtsquelle. Nicht zu verwechseln ist es mit einer sich gewohnheitsmäßig eingebürgerten Praxis wie z. B. die Zahlung eines Weihnachtsgeldes durch den Arbeitgeber oder das Gewähren des Rosenmontags als freien Tag bei Fortzahlung des Lohns, man spricht dann von Betrieblicher Übung. | ||
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| + | ===Richterrecht=== | ||
| Richterrecht ist eine von den Gerichten vorgenommene Rechtsfortbildung, | Richterrecht ist eine von den Gerichten vorgenommene Rechtsfortbildung, | ||
| - | Objektives Recht – Subjektives Recht | + | |
| + | ===Objektives Recht – Subjektives Recht=== | ||
| Objektives Recht sind die Rechtsregeln in ihrer Gesamtheit (Rechtsordnung). Sie wirken für und gegen jedermann. Subjektive Rechte sind das Recht des Einzelnen (Anspruch gegenüber einem Vertragpartner, | Objektives Recht sind die Rechtsregeln in ihrer Gesamtheit (Rechtsordnung). Sie wirken für und gegen jedermann. Subjektive Rechte sind das Recht des Einzelnen (Anspruch gegenüber einem Vertragpartner, | ||
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| Das subjektive Recht spielt bei der Erhebung einer Klage eine wesentliche Rolle; Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage ist nämlich die Verletzung eigener (= subjektiver) Rechte (Klagebefugnis). | Das subjektive Recht spielt bei der Erhebung einer Klage eine wesentliche Rolle; Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage ist nämlich die Verletzung eigener (= subjektiver) Rechte (Klagebefugnis). | ||
| - | Absolutes Recht – Relatives Recht | + | |
| + | ===Absolutes Recht – Relatives Recht=== | ||
| Absolute Rechte sind subjektive Rechte Einzelner, die gegenüber allen wirken (z. B. das Eigentum, auch das geistige Eigentum – Urheberrecht, | Absolute Rechte sind subjektive Rechte Einzelner, die gegenüber allen wirken (z. B. das Eigentum, auch das geistige Eigentum – Urheberrecht, | ||
| - | Supranationales Recht – Nationales Recht | + | |
| + | ===Supranationales Recht – Nationales Recht=== | ||
| Supranationales Recht ist das Völkerrecht und das Europarecht. | Supranationales Recht ist das Völkerrecht und das Europarecht. | ||
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| Unterhalb der staatlichen Ebene gibt es öffentlichrechtliche Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) und berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ebenfalls Recht setzen können (Satzungshoheit). | Unterhalb der staatlichen Ebene gibt es öffentlichrechtliche Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) und berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ebenfalls Recht setzen können (Satzungshoheit). | ||
| - | Öffentliches Recht – Privatrecht | + | |
| + | ===Öffentliches Recht – Privatrecht=== | ||
| Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Hoheitsträgern (Staat, sein vollziehendes Organ, die Exekutive, untereinander bzw. zwischen Hoheitsträgern und einzelnen Privatpersonen (Natürliche Personen, Juristische Personen). Auf der supranationalen Ebene umfasst es das Völkerrecht sowie das Europarecht. | Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Hoheitsträgern (Staat, sein vollziehendes Organ, die Exekutive, untereinander bzw. zwischen Hoheitsträgern und einzelnen Privatpersonen (Natürliche Personen, Juristische Personen). Auf der supranationalen Ebene umfasst es das Völkerrecht sowie das Europarecht. | ||
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| Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander. Dazu zählt insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die maßgeblichen Bestimmungen betr. Vertragsbeziehungen, | Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander. Dazu zählt insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die maßgeblichen Bestimmungen betr. Vertragsbeziehungen, | ||
| - | Materielles Recht – Formelles Recht | + | |
| + | ===Materielles Recht – Formelles Recht=== | ||
| Das materielle Recht ist das gesamte Recht, aus welchem sich einerseits per Rechtsnorm festgesetzte Ver- und Gebote, Ansprüche und Pflichten, aber auch ihr Untergang festgelegt sind. | Das materielle Recht ist das gesamte Recht, aus welchem sich einerseits per Rechtsnorm festgesetzte Ver- und Gebote, Ansprüche und Pflichten, aber auch ihr Untergang festgelegt sind. | ||
| Mit dem formellen Recht ist das gesamte Prozessrecht gemeint; (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, | Mit dem formellen Recht ist das gesamte Prozessrecht gemeint; (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, | ||
| - | Zwingendes Recht – Dispositives Recht | + | |
| + | ===Zwingendes Recht – Dispositives Recht=== | ||
| Die Unterscheidung ist im Zivilrecht relevant. Große Teile des Schuldrechts stehen zur Disposition der Parteien, diese können ihre Rechte und Pflichten vertraglich gestalten. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Allerdings ist die vertragliche Gestaltungsfreiheit nicht auf allen Gebieten gewährleistet (--> zwingendes Recht) und im übrigen nicht unbegrenzt frei (z. B. darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen werden). | Die Unterscheidung ist im Zivilrecht relevant. Große Teile des Schuldrechts stehen zur Disposition der Parteien, diese können ihre Rechte und Pflichten vertraglich gestalten. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Allerdings ist die vertragliche Gestaltungsfreiheit nicht auf allen Gebieten gewährleistet (--> zwingendes Recht) und im übrigen nicht unbegrenzt frei (z. B. darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen werden). | ||
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