Grundlagen und Bedeutung
Die DGUV Vorschrift 3, früher als BGV A3 bekannt, ist eine wichtige Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Vorschrift legt die Prüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen in Betrieben fest und ist seit 1979 für alle Unternehmer in Deutschland verpflichtend.
Ziele und rechtlicher Hintergrund
Das Hauptziel der DGUV V3 ist die Erhöhung der Sicherheit in Betrieben und der Schutz der Unternehmer vor Haftungsansprüchen bei Schäden, die durch elektrische Betriebsmittel entstehen könnten. Die Vorschrift basiert auf den ersten beiden DGUV-Vorschriften und den Regeln des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Zudem werden Bestimmungen der Arbeitsstätten- und der Betriebssicherheitsverordnung berücksichtigt.
Unterscheidung von elektrischen Betriebsmitteln
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Diese können während des Betriebs bewegt werden oder sind leicht von einem Ort zum anderen transportierbar, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Diese sind entweder fest installiert oder aufgrund ihrer Masse nicht leicht beweglich. Dazu zählen auch Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Kategorisierung von Anlagen
Stationäre Anlagen: Diese Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden, beispielsweise Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen oder Container.
Nichtstationäre Anlagen: Sie sind gekennzeichnet durch ihren mobilen Einsatz und werden nach Gebrauch wieder abgebaut und an einem neuen Einsatzort aufgebaut. Beispiele hierfür sind Anlagen auf Bau- und Montagestellen.
Übersicht der aktuellen Prüfintervalle gemäß DGUV V3
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel müssen alle 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dies ist von einer Elektrofachkraft durchzuführen.
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Betriebsräumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100-700) müssen jährlich von einer Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen sind monatlich auf Wirksamkeit zu prüfen. Dies kann von einer Elektrofachkraft oder einer Person durchgeführt werden, welche in der Verwendung geeigneter Prüf- und Messgeräte unterwiesen wurde durchgeführt werden.
Bei Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter – in stationären Anlagen – in nichtstationären Anlagen muss arbeitstäglich und spätestens alle 6 Monate eine Prüfung auf einwandfreie Funktion durch den Benutzer durchgeführt werden. Diese erfolgt durch das Betätigen der Prüfeinrichtung.
Quelle: HO MA Notstrom / DGUV V3 Prüfung