Eine Genossenschaft ist ursprünglich ein Zusammenschluss von Menschen die gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen verfolgen. Sie besteht aus mindestens 3 Mitgliedern welche dann „Genossen“ genannt werden.
Nach der Gründung wird ein Eintrag in das lokale Genossenschaftsregister gemacht. Dadurch erhält eine Genossenschaft den Zusatz „eG“ (eingetragene Genossenschaft).